Es gilt ausnahmslos eine 2G-Pflicht für die Beförderung mit einem Schlepplift oder einer Seilbahn zu touristischen Zwecken.
Der 2G-Nachweis wird beim Ticketverkauf kontrolliert!

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist grundsätzlich ein 2G-Nachweis erforderlich. Ein Corona-Testpass (Ninja Pass) ersetzt für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wenn die vorgesehenen Testintervalle eingehalten werden, den 2-G-Nachweis in der ganzen Woche, also auch am Freitag, Samstag und Sonntag. Fehlt jedoch ein Eintrag – wurde also nicht bei allen Testungen teilgenommen – gelten nur die jeweils durchgeführten Tests als 3G-Nachweise, entsprechend ihrer Gültigkeit.

 

Wo muss überall ein Mund-Nasenschutz getragen werden?

Aufgrund der aktuellen Covid 19 Maßnahmenverordnung Winter 2021/22 ist im Freien kein Mund- Nasenschutz erforderlich.

Wir empfehlen in den Ansteh-Bereichen und im Kassenbereich trotzdem einen Mund-Nasenschutz zu tragen. (Keine FFP2 Pflicht, da alle Bereiche im Freien sind.)

 

Was kann ich als Mund-Nasenschutz verwenden?

Nach derzeitigem Wissensstand sind neben den bekannten Mund-Nasenschutz-Masken auch Multifunktionstücher, Buffs, Bandanas, Skimasken usw. möglich. Der Mund und die Nase müssen jedoch immer komplett bedeckt sein!

 

Muss auf der Piste auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden?

Auf den Pisten ist ein Mund-Nasenschutz nicht erforderlich.

 

Wo gibt es im Skigebiet Desinfektionsmöglichkeiten?

Desinfektionsmöglichkeiten sind in den Toilettenanlagen sowie an den Kassen gegeben.

 

Wo muss der Mindestabstand eingehalten werden?

Grundsätzlich ist überall darauf zu achten, den gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand einzuhalten. Die Ansteh-Bereiche werden wir unabhängig von den aktuellen rechtlichen Vorgaben technisch so organisieren, dass eng zusammenstehende Personengruppen möglichst vermieden werden. (Wir versuchen unsere Ansteh-Bereiche entsprechend zu gestalten um die Mindestabstände auch einhalten zu können.)

 

Wie werden die Mitarbeiter über die Corona-Maßnahmen geschult bzw. instruiert?

Die Mitarbeiter der Hochlecken Skilifte GmbH werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die Corona Sicherheitsmaßnahmen eingeschult beziehungsweise unterwiesen. Den Aufforderungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten um ein sicheres Skivergnügen für die ganze Saison gewährleisten zu können.

 

Gibt es einen Corona-Verantwortlichen?

Ja, auch wir haben einen Corona-Verantwortlichen Mitarbeiter, der für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist.

 

Welche Maßnahmen müssen die Mitarbeiter einhalten, die in direktem Kundenkontakt stehen?

Jene Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt (z.B. Plexiglasscheiben). Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter regelmäßig getestet.

 

Welche Corona-Bestimmungen gelten für Seilbahnen jeglicher Art?

Alle Seilbahnen und Schlepplifte sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen den selben Bestimmungen.

www.wko.at/branchen/transport-verkehr/seilbahnen/sicher-am-berg-massnahmen.pdf

Contact Tracing App

Mit der Contact Tracing APP „STOPP CORONA“ des Österreichischen Roten Kreuzes hilfst du dabei die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen – es wird empfohlen diese zu verwenden.

www.stopp-corona.at

 

WICHTIG!

Die Inhalte dieser Seite wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet.
Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage. Informationen und Unterlagen bezüglich der Maßnahmen zu „Sicher am Berg“ wurden von der Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband der Seilbahnen – bezogen.

 

 


PISTENSTATUS

KINDERHANG

Geschlossen

LANGWIESABFAHRT

Geschlossen

PISTE MOSES

Geschlossen