Du warst in der vergangenen Saison (20/21) nicht Mitglied in unserem Verein – dann gibt es für dich die Mitgliedschaft um bis zu 75% reduziert. Im Rahmen des „Sportbonus“ fördert das Sportministerium Neumitgliedschaften und bezahlt einen Großteil Teil deiner Mitgliedschaft in unserem Verein für die kommende Saison (21/22).
Details & Infos:
- Neumitglieder – keine Mitgliedschaft im Verein in der Saison 2020/2021 – bezahlen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein (25% des regulären Mitgliedsbeitrags).
- Bestehende Mitglieder (aktive Mitglieder der Saison 2020/21) können nicht leider nicht diesen Bonus in Anspruch nehmen
- Die Förderung je Mitglied beträgt maximal € 90,-
- Wichtig! Der Beitrag muss vor dem 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.
- Auch Familienmitgliedschaften werden gefördert
- Mit der Einzahlung bestätigen sie die, die Information bezüglich der datenschutzrechtlichen Bedingungen akzeptiert zu haben. *
- Bitte zahlen sie den reduzierten Betrag mit folgenden Informationen ein:
- Zahlung Mitgliedbeitrag 2021/22
- Sportbonus
- Vor- und Zuname / Adresse / Geburtsdatum / E-Mail-Adresse
Einzahlungen, welche diese Informationen nicht beinhalten, können nicht für die Förderung berücksichtigt werden, daher muss der gesamte Mitgliedsbeitrag nachträglich vom Mitglied eingefordert werden.
Einzuzahlende Beträge für Neumitglieder:
Erwachsene inkl. Vers. (Jg. 2003 u. früher) | 8,18 € |
Jugendliche inkl. Vers. (Jg. 2004-2006) | 5,93 € |
Schüler inkl. Vers. (Jg. ab 2007 und jünger) | 5,33 € |
Senioren inkl. Vers. (Männer ab 1956, Frauen ab 1961) | 7,63 € |
Unterstützendes Mitglied (ohne ÖSV) | 5,00 € |
Familienmitgliedschaft 2 EW + 1 Kind | 17,38 € |
Familienmitgliedschaft 2 EW + 2 Kinder | 18,40 € |
Familienmitgliedschaft 2 EW + 3 Kind | 19,43 € |
Familienmitgliedschaft 2 EW + 4 Kind | 20,45 € |
Familienmitgliedschaft
Kombi-Angebot für Familien mit Kindern ab Geburtsjahr 2007
Für Jugendliche Jg. 2004-2006 kann KEINE Familienmitgliedschaft beansprucht werden
*„Gemäß Art. 13 DSGVO werden zur Erfüllung des im Zusammenhang mit dem Sportbonus des BMKÖS geschlossenen Vertrages und zur anschließenden Förderkontrolle (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) personenbezogene Daten verarbeitet.“
**bei Nachträglichen Probleme bei der Fördervergabe behält sich der Verein vor, den Gesamten Mitgliedbeitrag nachträglich vom Mitglied einzufordern.